REACH Informationen

BEKUMA KUNSTSTOFFTECHNIK GMBH & CO. KG
REACH INFORMATIONEN


Informationsschreiben REACH Verordnung 1907 2006 CAS 7439 92 1


Informationen
Die Verordnung (EG) 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) regelt das Herstellen, das Inverkehrbringen und die Verwendung chemischer Stoffe und daraus hergestellter Gemische.

Unser Haus liefert unter anderem Kunststoffteile in welchen Komponenten aus Kupfer oder einer Kupferlegierung eingespritzt oder montiert werden.

Im Sinne der REACH-Verordnung handelt es sich bei unseren Produkten um Erzeugnisse. Entsprechend Artikel 33 der REACH-Verordnung müssen Lieferanten von Erzeugnissen ihre Abnehmer darüber informieren, wenn das gelieferte Erzeugnis einen Stoff der REACH-Kandidatenliste (SVHC-Liste) in Gehalten größer als 0,1 Massenprozent enthält. Am 27.06.2018 wurde Blei (CAS: 7439-92-1 / EINECS: 231-100-4) in die Kandidatenliste SVHC aufgenommen.

Diese Aufnahme löst eine diesbezügliche Informationspflicht in der Lieferkette aus.

Wir  Informieren Sie hiermit darüber, dass unsere Erzeugnisse mit Teilkomponenten aus Kupferlegierungen gefertigt werden, welche Blei in Gehalten größer als 0,1 % Masseprozent aufweisen.

Erzeugnisse  aus Kupfer und Kupferlegierungen fallen nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und  Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) und unterliegen somit nicht der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht.

Weitergehende Informationen stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bekuma Kunststofftechnik GmbH & Co. KG